Allgemeinegeschäftsbedingungen

AGB

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir sind erfreut Sie als geschätzte Kunden bei uns begrüßen zu dürfen und möchten Ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen darlegen. Diese AGBs regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie werden von Ihnen durch die Buchung anerkannt und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB sowie die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß Abschnitt 3 BGB-Info und füllen diese aus.

1- Anmeldung / Vertragsschluss / Reiseinformation
Ihre personenbezogenen Daten, Allgemeingeschäftsbedingungendie Sie uns im Rahmen einer Kontaktaufnahme zur Verfügung stellen, werden bei uns gespeichert und im Rahmen der Kontaktaufahme verarbeitet. Ihre persönlichen Daten werden bei uns vertraulich behandelt. Wir nutzen Ihre Daten für eigene Zwecke um ihnen Angebote anbieten zu können. Wir geben diese Daten jedoch NICHT an Dritte weiter.

A-

Mit der Reiseanmeldung ermöglicht uns der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages, dessen Inhalt auf der Reisebeschreibung und unseren Hinweisen zu der Reise basiert. Die Anmeldung wird vom Anmelder durchgeführt. Die Anmeldung gilt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder so wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, unter der Bedingung, dass er eine entsprechende spezielle Verpflichtung durch eine explizite und spezielle Erklärung übernommen hat.

B-

Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeklärung zustande. Wir werden Ihnen zudem eine schriftliche Reisebestätigung zukommen lassen. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie auch einen Reisepreissicherungsschein, durch den viele Zahlungen an uns abgesichert sind. Durch Erhalt des Sicherungsscheines, wird im Falle der Insolvenz ein unmittelbarer Anspruch gegen unseren Insolvenzversicherer (Anfrage) begründet.

C-

Im Falle, dass unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung abweicht, liegt Ihnen von uns eine neue Offerte vor, an die wir uns 10 Tage ab Abgabe der Bestätigung gebunden halten und die Sie innerhalb der Frist durch explizite oder entschlossene Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen können.

D-

Es wird ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben, damit Reisende ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten an unseren Reisen teilnehmen können. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung vom Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Wir sind verpflichtet eine schriftliche Zustimmung vom Erziehungsberechtigten für jeden minderjährigen Teilnehmer zu fordern, auch wenn dieser über einen anderen Teilnehmer als Anmelder angemeldet wurde:

2- Zahlungsverkehr
A-

Nach Zustandekommen der Reisebestätigung und Erhalt des Sicherungsscheines haben Sie 20 % des Reisepreises anzuzahlen. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet. Es wird gebeten, die Zahlungen jeweils in einer Summe für alle angemeldeten Reiseteilnehmer zu leisten.

B-

Die Restsumme ist ca. 28 Tagen vor Reiseantritt zu leisten und muss unaufgefordert beim Reiseveranstalter eingehen, wenn festgestellt wird, dass die Reise durchgeführt wird.

C-

Erfüllen Sie nicht die Verpflichtungen den Reisepreis zu zahlen, sind wir berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten (§323 BGB). Sie sind verpflichtet die Reiserücktrittkosten gemäß diesen AGB zu erstatten.

3- Besondere Bestimmungen hinsichtlich der Leistungen
A-

Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich nur aus dem Inhalt der Reisebestätigung und aus dem für den Zeitpunkt der Reise geltenden Prospekt, sowie den dortigen allgemeinen Hinweisen, und sowie aus dem hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Bezüglich der Reiseausschreibung behalten wir uns ausdrücklich vor, lediglich aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die wir Sie vor Buchung selbstverständlich informieren.

B-

Leistungsträger wie Hotels, Fluggesellschaften etc. sowie Reisebüros haben von uns keine Genehmigung Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu organisieren, die über die Reiseausschreibung oder unsere Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

C-

Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person maximal zwei Koffer und ein Handgepäckstück. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden unabhängig vom Reiseveranstalter und Leistungsträger selbst zu beaufsichtigen.

4- Preisänderungen und Leistungsänderungen
A-

Nach Abschluss des Reisevertrages sind notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, nur gestattet soweit die Änderungen nicht erheblich sind und nicht den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen.

B-

Preismodifikationen sind nach Abschluss des Reisevertrages uneingeschränkt im Falle der nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen, bei Abschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren oder einer Modifikation, der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.

C-

Falls sich der Preis um mehr als 5 % des Grundpreis erhöht, oder im Falle einer großartigen Modifikation der Reiseleistung , ist es den Kunden möglich unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten oder bei einer berechtigten Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer anderen kongenialen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Preiserhöhung anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte umgehend nach Erhalt des Modifikationsbescheid uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform .

5- Rücktritt durch uns
A-

Im Falle, dass eine Mindestteilnehmerzahl in der Darstellung der Reise explizit angegeben ist, und diese nicht erreicht wird, so haben wir die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir diese Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Erklärung des Rücktritts / unserer Absage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und zusätzlich in der Reisebestätigung explizit lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde.

B-

Wir werden Sie bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn über eine etwaige Nichtdurchführung durch Zugang der Rücktrittserklärung unterrichten, in jedem Fall unverzüglich nach Kenntnis des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl. Sie können dafür die Teilnahme an einer anderen und gleichwertigen von uns angebotenen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Diese Erklärung muss unverzüglich uns gegenüber nach Zugang unserer Rücktrittserklärung abgegeben werden.

6- Umbuchungen / Rücktritt des Kunden
A-

haben die Möglichkeit jederzeit vor Reisebeginn von der entsprechenden Reise zurückzutreten. Wir haben Anspruch darauf, dass uns der Rücktritt schriftlich begründet wird. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Reiserücktrittserklärung bei uns .

B-

Im Falle des Rücktritts können wir gem. § 651 Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Pauschal können wir folgende Prozentsätze des Reisepreises als Entschädigung ansetzen: – bis 45 Tage vor Reisebeginn 5 % – vom 44. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % – vom 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn 40 % – vom 13. Tag bis Reisebeginn 90 % (da wir zwei Wochen vor Reiseeintritt, die Hotelreservierungen, Zahlungen, Visum-Beschaffung usw. erledigen). Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern. Es steht dem Kunden stets frei – auch bei Berechnung der pauschalierten Stornoentschädigung – nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der vom Reiseveranstalter berechneten Höhe entstanden ist.

C-

Sie haben bei uns das Angebot eine Reiserücktrittkostenversicherung abzuschließen, sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Umweltkatastrophen oder Krankheit.

D-

Wird auf Ihren Wunsch nach Zustandekommen des Reisevertrages eine Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseorts, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vereinbart, berechnen wir in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 30 Euro pro Person und pro Reise. Ist eine Umbuchung in Frage, so ist dieser bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn möglich.

E-

Im Falle des Rücktritts des Kunden sind ggf. bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten etc. zurückzugeben.

7- Kündigung durch uns
A-

Wenn ein Reisender trotz Abmahnung weiter stört oder sich vertragswidrig verhält, so dass es dazu kommt, dass eine Fortführung des Vertrauensverhältnisses bis zum vorgegebenen Ende der Reise oder zur Fortführung einer Kündigungsfrist mit ihm unangebracht macht, so können wir unaufgefordert den Vertrag mit ihm sofort fristlos kündigen.

B-

Dabei behalten wir den Anspruch auf Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen, die wir durch Vertragsschluss erlangt haben, einschließlich der von Leistungsträgern gut geschriebenen Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Badrelislam erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert und einhält.

8- Höhere Gewalt
A-

Beide Vertragspartner des Reisevertrages können von dem Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise wegen bei Zustandekommen des Vertrages nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

B-

Im Falle einer Kündigung können wir für bereits erbrachte und noch zu erbringende Leistungen gemäß dem Reisevertrag eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet Sie zurückzubefördern, soweit wir dazu gemäß Reisevertrag verpflichtet waren. Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie und wir je zur Hälfte. Im Übrigen tragen Sie die sämtliche Kosten.

9- Obliegenheiten, Kündigung des Kunden, Gewährleistung, Ausschlussfrist für Ansprüche, Anzeige Gepäckverlust und –verspätung
A-

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei wir die Abhilfe verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu ersuchen.

B-

eine Reise infolge eines Mangels gefährdet und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so hat der Kunde die Möglichkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag zu kündigen, dabei wird eine schriftliche Kündigung aus Beweisgründen empfohlen.

C-

Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.

10- Haftung
A-

Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

B-

Unsere vertragliche Haftung für Sachschäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit Ihr Schaden von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wenn wir für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers haftbar sind.

C-

Schadenersatzansprüche auf Handlung, die nicht erlaubt sind, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reisendemund Reise beschränkt.

D-

Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

E-

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen oder geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist, so können wir uns hierauf berufen.

11- Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Bestimmungen
A-

Wir möchten Sie gerne informieren, dass Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, von uns unterrichtet werden über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

B-

Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

C-

Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wir haben unsere Hinweispflichten nicht erfüllt.

D-

Wir haften nicht für Erteilung und Zugang notwendiger Visa durch die diplomatischen Vertretungen, auch dann nicht, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn wir haben uns schuldhaft rechtswidrig verhalten.

12- Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
A-

Wir sind gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so müssen wir diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt. Die Schwarze Liste der EU (Black List) ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu sowie auf der Internetseite und in unseren Geschäftsräumen einsehbar. Die Schwarze Liste wird von der EU ständig aktualisiert.

13- Mitwirkungspflichten des Reisenden
A-

Der Reisende hat die Pflicht uns umgehend zu informieren, im Falle, dass er seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor Reisebeginn bekommt.

B-

Reisende ist verpflichtet bei vorkommenden Leistungsstörungen im Rahmen der Schadensminderungspflicht alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Beseitigung der Störung beizutragen und die dabei erfolgten Schäden so gering wie möglich zu halten oder zu verhindern. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen uns unverzüglich bekannt zu geben. Wir werden uns unverzüglich darum bemühen, Abhilfe zu schaffen.

14- Verjährungsfristen
A-

Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Laufen zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so der Ablauf der Verjährungsfrist gestoppt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter weitere Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

15- Datenschutz
A-

von uns erhobenen und von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Kundenbetreuung und intern zu Kundenbindungszwecken verwendet und lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags gespeichert, verarbeitet und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.

16- Sonstige Regeln
A-

gilt Deutsches Recht.

B-

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.

C-

den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.

D-

gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§651 a ff BGB, sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift.

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